Ehrenamtliche Hospizhelfer/innen
In der ambulanten Hospiz Initiative Föhr-Amrum gibt es ehrenamtlich engagierte, professionell ausgebildete Frauen und Männer, die auf die Begleitung kranker und sterbender Menschen vorbereitet worden sind.
Sie erfahren fortlaufend Weiterbildung, Supervision und unterliegen der Schweigepflicht.
Wir sind mehr als ein nur ein Haufen Experten: Bei uns arbeiten kluge Köpfe als Freunde zusammen. Gemeinsam stecken wir viel Freude und Leidenschaft in unser Produkt, das zeichnet uns aus.
DER VORSTAND
Dr. Immo Borth
1.Vorsitzender
Ina Ketels
1.stellvertretende Vorsitzende
Elke Schultz
2.stellvertretende Vorsitzende
Michael Cornils
Schatzmeister
Gabriela von Hollen- Heindorff
Schriftführerin
Elke Clausen
1. Beizitzerin
Sylvia Haumersen
2. Beisitzerin
unsere Hospizhelferinnen und Hospizhelfer
auf Amrum
auf Föhr
KOORDINATION/Trauerbegleitung
Ina Ketels
Koordinatorin auf Föhr
und Trauerbegleiterin
für Kinder und Jugendliche
WAS UNS WICHTIG IST
Vorsorge treffen
Viele Menschen scheuen sich, über ihren letzten Willen nachzudenken als läge eine bedrohliche Magie darin. Wer es dennoch tut, weiß: Es ist gut, wenn die „letzten Dinge“ geordnet sind, nicht erst, wenn wir alt und/oder krank sind. Und es ist gut, mit Freunden und Verwandten über die eigenen Vorstellungen und Wünsche zu sprechen. So sichern wir, dass unser Wille auch dann beachtet wird, wenn wir nicht mehr über uns selbst bestimmen können.
Testament und Vorsorgevollmacht
Im Internet finden sich sehr gute Vorlagen zum Herunterladen. Man muss sie nicht mit einem Notar beraten und bei ihm hinterlegen, kann das aber selbstverständlich tun.
Das Verfassen einer Vorsorge-Vollmacht ist in jedem Fall von zentraler Bedeutung. In ihr wird ein Mensch benannt, dem man voll vertraut und der bereit ist, im Fall des Falles Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Eine erprobte Vorlage berücksichtigt alle wichtigenPunkte.
Wir haben mit der folgenden Vorlage gute Erfahrung gemacht: www.bundesgesunheitsministerium.de/Patientenverfuegung und www.justiz.bayern.de.
Unter der Rubrik „Broschüren“ finden Sie dort „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ zum Herunterladen.
Patientenverfügung
Für strittige Fragen der medizinischen Versorgung sollte der persönliche Wille so konkret und ausführlich wie möglich aufgeschrieben werden. Angehörige und Freunde sollten von der Existenz dieser Verfügung wissen und sie kennen. Sie müssen vielleicht einmal helfen, dass dieser auch umgesetzt wird.
Im Fall einer schweren Krankheit sollten mit dem Arzt Behandlungsentscheidungen auf bestimmte Krankheitssituationen sehr konkret besprochen und festgelegt werden. Dabei kann man detailliert formulieren, was medizinisch, pflegerisch getan oder unterlassen werden soll. Wo möchte ich die letzte Lebenszeit verbringen? Wen möchte ich bei mir haben und wen nicht? So können Sie Pflegende wissen lassen, was ihre Wünsche sind. Die Ärzte sind verpflichtet, sich nach der Patientenverfügung zu richten.
Aktualisierung
Es ist wichtig, sowohl die Vollmacht wie auch die persönliche Niederschrift mindestens alle 2 Jahre zu überprüfen. Ist sie immer noch gültig, erneuert man die Unterschrift mit dem aktuellen Datum. Eine Verfügung wird nur dann berücksichtigt, wenn sie den möglichst zeitnahen Willen des Patienten ausdrückt.