Ehrenamtliche Hospizhelfer/innen

In der ambulanten Hospiz Initiative gibt es ehren- amtlich engagierte, professionell ausgebildete Frauen und Männer, die auf die Begleitung  sterbender Menschen vorbereitet worden sind. Sie erfahren fortlaufend Weiterbildung und unterliegen der Schweigepflicht. 

DER VORSTAND

   Gabriela von    Hollen-Heindorff

1.Vorsitzende

                                

  Dr. Immo Borth

    1.stellvertretender Vorsitzender

           Elke Schultz   

             2.stellvertretende Vorsitzende                     


    Frauke Prieß 

             Schatzmeisterin

Antje Boëtius

Schriftführerin

 Hilla Holzhauer

1. Beisitzerin

Sylvia Haumersen

2. Beisitzerin

 unsere Hospizhelferinnen und Hospizhelfer 

                           auf Amrum

 auf Föhr

KOORDINATION

                    Kirsten Schüler-Seiffert / Susanne Jensen

Koordinatorinnen auf Amrum
[email protected]
   Tel: 0151 59 877 822

        Koordination auf Föhr

        Tel: 0160 997 402 62

                   [email protected]              

Trauerbegleitung

             Ina Ketels

Trauerbegleitung 
für Kinder und Jugendliche
Zertifikat ITA e.V. Hamburg
Handy: 0171-8049805
gluecksmomente-fuer-dich.de

     Frauke Prieß     

      Trauerbegleitung auf Föhr       

Hospizhelferin mit 
Zusatzausbildung 

           

   Andrea Pagels      

Trauerbegleitung auf Amrum       

Hospizhelferin mit 
Zusatzausbildung 

WAS UNS WICHTIG IST

Vorsorge treffen

Viele Menschen scheuen sich, über ihren letzten Willen nachzudenken als läge eine bedrohliche Magie darin. Wer es dennoch tut, weiß: Es ist gut, wenn die „letzten Dinge“ geordnet sind, nicht erst, wenn wir alt und/oder krank sind. Und es ist gut, mit Freunden und Verwandten über die eigenen Vorstellungen und Wünsche zu sprechen. So sichern wir, dass unser Wille auch dann beachtet wird, wenn wir nicht mehr über uns selbst bestimmen können.

Testament und Vorsorgevollmacht

Im Internet finden sich sehr gute Vorlagen zum Herunterladen. Man muss sie nicht mit einem Notar beraten und bei ihm hinterlegen, kann das aber selbstverständlich tun.
Das Verfassen einer Vorsorge-Vollmacht ist in jedem Fall von zentraler Bedeutung. In ihr wird ein Mensch benannt, dem man voll vertraut und der bereit ist, im Fall des Falles Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Eine erprobte Vorlage berücksichtigt alle wichtigenPunkte.

Wir haben mit der folgenden Vorlage gute Erfahrung gemacht: www.bundesgesunheitsministerium.de/Patientenverfuegung und www.justiz.bayern.de
Unter der Rubrik „Broschüren“ finden Sie dort „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ zum Herunterladen.

Patientenverfügung

Für strittige Fragen der medizinischen Versorgung sollte der persönliche Wille so konkret und ausführlich wie möglich aufgeschrieben werden. Angehörige und Freunde sollten von der Existenz dieser Verfügung wissen und sie kennen. Sie müssen vielleicht einmal helfen, dass dieser auch umgesetzt wird.

Im Fall einer schweren Krankheit sollten mit dem Arzt Behandlungsentscheidungen auf bestimmte Krankheitssituationen sehr konkret besprochen und festgelegt werden. Dabei kann man detailliert formulieren, was medizinisch, pflegerisch getan oder unterlassen werden soll. Wo möchte ich die letzte Lebenszeit verbringen? Wen möchte ich bei mir haben und wen nicht? So können Sie Pflegende wissen lassen, was ihre Wünsche sind. Die Ärzte sind verpflichtet, sich nach der Patientenverfügung zu richten.

Aktualisierung

Es ist wichtig, sowohl die Vollmacht wie auch die persönliche Niederschrift mindestens alle 2 Jahre zu überprüfen. Ist sie immer noch gültig, erneuert man die Unterschrift mit dem aktuellen Datum. Eine Verfügung wird nur dann berücksichtigt, wenn sie den möglichst zeitnahen Willen des Patienten ausdrückt.